EUROPÄISCHE UNION

,,Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen“

Mit Diesen Maßnahmen landwirtschaftlichen Betrieben Werden bei der Erhaltung und die Aufgabe Verbesserung Umweltsituation unterstützt. Ziel ist a und nachhaltige ressourcenschonende Bewirtschaftung in Bezug auf Artenvielfalt, Boden, Wasser und den Schutzes des Klima.

„Ökologischer / biologischen Landbau „

Mit dieser Maßnahme werden landwirtschaftliche Betriebe bei der Einführung von ökologischer Landwirtschaft und deren Beibehaltung Unterstützt.

„Ausgleichszulage“

Mit dieser Maßnahme werden landwirtschaftliche Betriebe in Gebieten Unterstützt, die aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligt sind. Ziel ist die dauerhafte Nutzung durch die Landwirtschaft und der erhalt von nachhaltigen Bewirtschaftungsformen

„Tierschutz“

Mit dieser Maßnahme wird besonders tiergerechte Haltung von Mastschweinen und Legehennen unterstützt.

Hier die Verlinkung zur Webseite des ELER

Pflichttext.

Oben steht ein Hinweistext, zu deren Veröffentlichung ich verpflichtet bin.

Hier läuft einiges schief. Mithilfe dieser Zahlungen werden die Konventionell wirtschaftenden Betriebe kontrolliert. Jeder der nicht nach den aktuellen Vorgaben wirtschaftet, kann so sanktioniert werden. Der Gesetzgeber schafft es nicht, ökologisch korrekte und nachhaltige Pflanzen Anbaurichtlinien und Tierhalter Richtlinien zu erstellen. Aus diesem Grunde wird in kleinerem Umfang auch die Ökologische Landwirtschaft und neuerdings auch artgerechte Tierhaltung bei Schweinen und Hühnern gefördert. Die bürokratischen Hürden sind enorm, alles um zu beweisen das eine Haltung ohne Kupieren der Ringeschwänze oder abkneifen der Schnäbel möglich ist. Dies ist natürlich etwas irrsinnig, da die EU in weitaus größerem Umfang seit Jahren Sallungen Fördert, wo diese Verstümmelungen auf Grund der Haltungsbedingungen erforderlich sind!

Wie dem auch sei, ich beantrage auch einige dieser Mittel, im Gespräch bin ich gerne bereit über Umfang und höhe alles zu berichten. Einfach anrufen und fragen: 04266-505